Strafanzeige vom 15.10.2015 nebst folgenden weiteren Anlagen:
Schreiben der Berliner Staatsanwältin vom 8. Februar 2016, mit dem die Durchführung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen Frau Dr. Merkel abgelehnt wird.
Beschwerde gegen diese Entscheidung vom 21. Februar 2016.
Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 1. Juli 2016, mit dem die Beschwerde vom 21. Februar 2016 zurückgewiesen wird.
Schreiben des Ministerialrats R. vom bayerischen Justizministerium vom 12. November 2015, mit dem bestätigt wird, dass Schleuserkriminalität auch nach der Erklärung der Bundeskanzlerin vom 5. September 2015 verfolgt wird und wonach die dem entgegenstehende Rechtsauffassung der Berliner Staatsanwaltschaft falsch ist.
A6-Rechtsgutachten des Passauer Strafrechtsprofessors Putzke, mit dem die Strafbarkeit der Bundeskanzlerin bestätigt wird (http://www.jura.uni-passau.de/putzke/aktuelles/ ).