22.10.2018
Zu wenig Rechtsstaatlichkeit hinter einer schönen Fassade?
Mit dem Maximilianeum hat der Bayerische Landtag einen prachtvollen Bau als Sitz gewählt. Der bayerische König Maximilian hat das beeindruckende Bauwerk geschaffen. Dieser Bau wurde dann um einige weniger schöne Gebäudeteile erweitert. In einem solchen neueren Gebäudeteil tagte am 20.September 2018 der Ausschuss für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen. Auf der Tagesordnung stand auch meine Petition vom 11. Juni 2018. Den Wortlaut habe ich ja auf dieser Webseite veröffentlicht. Ziel der Eingabe war es, die bayerischen Justizbehörden zu neuen Ermittlungen gegen die Bundesregierung sowie Berliner Staatsanwälte zu veranlassen.
Die mit der Petition verbundene Arbeit hat sich gelohnt. Zwar hat der Ausschuss die Eingabe abgelehnt. Ulrike Gote, Landtagsabgeordnete der Grünen und Vizepräsidentin des Landtags, machte in der Sitzung sogar deutlich, dass sie nicht an einer strafrechtlichen Aufarbeitung der Sache interessiert sei. Der Vorsitzende des Ausschusses Franz Schindler sprach immerhin von möglichen Fehlern bei den Ermittlungsverfahren. Die Sache müsse allerdings von den Berliner Justizbehörden bearbeitet werden und nicht von bayerischen Staatsanwälten. Der Ausschussvorsitzende hat aber übersehen, dass die Berliner Justizbehörden alle weiteren Ermittlungen in dieser Sache verweigern. Eine Beschwerde gegen die Einstellung der Verfahren hat die Berliner Generalstaatsanwaltschaft abgelehnt. Dabei ist zwar ein bei der Generalstaatsanwaltschaft beschäftigter Oberstaatsanwalt tätig geworden, der ersichtlich selbst Beschuldigter in den Ermittlungsverfahren war. Er hat also in eigener Sache entschieden. Dieses Verhalten widerspricht rechtsstaatlichen Vorgaben. Allerdings ändert das nichts daran, dass nach der Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft keine neuen Ermittlungsverfahren der Berliner Staatsanwaltschaft in dieser Angelegenheit zu erwarten sind.
Bereits in der Petition habe ich darauf hingewiesen, dass die Durchführung eines Klageerzwingungsverfahren nicht in Betracht kommt: "Ein solches Verfahren nach Paragraph 172 Strafprozessordnung kann nämlich nur vom Verletzten eingeleitet werden. Verletzter ist hier jedoch nur der, der unmittelbar in einem Rechtsgut verletzt ist. Auch wenn der Begriff des Verletzten weit auszulegen ist, reicht es nicht aus, dass der Antragsteller durch die Tat lediglich wie jeder andere Staatsbürger betroffen ist."
Die rechtliche Problematik der Sache ist in der Sitzung des Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen am 20. September 2018 nicht erfasst worden. Das ist bedauerlich. Allerdings wäre es übertrieben, in diesem Zusammenhang von einer Gefährdung des Rechtsstaats zu sprechen.
Deutliche Kritik verdient aber das Verfahren des Ausschusses in der Angelegenheit. Betont wurde vom Landtagsamt, das Petitionsverfahren sei ein schriftliches Verfahren. Im Rahmen des Verfahrens ist das zuständige Staatsministerium zu einer Stellungnahme aufgefordert worden. Diese Stellungnahme ist dann auch erfolgt. Ich selbst habe aber vergeblich darum gebeten, mir die Stellungnahme vor der Sitzung des Petitionsausschusses zu übersenden. Nur so wäre eine ordnungsgemäße und rechtsstaatlichen Vorgaben entsprechende Vorbereitung der Sitzung möglich gewesen.
Die Sitzung des Ausschusses selbst fand unter erheblichem Zeitdruck statt. Die Erörterung meiner Petition dauerte nur wenige Minuten. Die Problematik solcher Vorgehensweise wird deutlich, wenn Sie einen Blick auf die Tagesordnung der Ausschusssitzung vom 20. September 2018 werfen. Die Tagesordnung kann an dieser Stelle nicht vollständig wiedergegeben werden. Die Beschreibung " Landtagsdemokratie im Akkord mit rechtsstaatlichen Defiziten" ist aber zutreffend. Neben einem Bericht des Staatsministers der Justiz standen unter anderem die Beratung von vier Gesetzentwürfen, die Entscheidung über 19 Anträge von Abgeordneten, davon 17 Anträge von SPD-Abgeordneten, eine Wahlprüfung bezüglich der Besetzung des bayerischen Verfassungsgerichtshofs sowie die Entscheidung über sage und schreibe 38 Eingaben auf der Tagesordnung. Die Sitzung begann um 9:15 Uhr und die Tagesordnungspunkte sollten wohl in relativ wenigen Stunden bis zum Nachmittag erledigt sein. Offensichtlich ist, dass bei so einer Tagesordnung für die Erörterung relativ komplizierter Rechtsfragen in Zusammenhang mit einer Petition viel zu wenig Zeit verbleibt.
Auch wenn eine Bewertung des Vorgangs mit den Worten" Gefährdung des Rechtsstaats" übertrieben sein mag, so ist das geschilderte Vorgehen jedenfalls nicht nur unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten bedenklich.
Die Bemühungen um eine Aufklärung der im Zusammenhang mit der Asylpolitik erfolgten Rechtsverletzungen werden weitergehen!