15.11.2018
Warum unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährdet ist.
Unser Rechtsstaat ist in Gefahr! Renommierte Verfassungsrechtler wie der Verfassungsgerichtspräsident a.D. Papier haben schon seit längerer Zeit vor einem Zerfall des deutschen Rechtsstaats gewarnt. Der Fall Maaßen beweist, dass diese Warnungen berechtigt sind. Die Rechtsverletzungen der Bundesregierung dürfen nicht ohne Folgen bleiben. Dabei kann es nicht nur um verfassungsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen gehen. Die Regierung muss von Verfassungsschützern beobachtet werden. Als Verfassungsschützer müssen wir Bürger selbst aktiv werden. Unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung hat sich bewährt. Es lohnt sich sie zu verteidigen. Lesen Sie den Artikel. Es ist notwendig, sich über Parteigrenzen hinweg für den bedrohten Rechtsstaat einzusetzen.
Verfassungsschutzpräsident rügte Falschberichterstattung- Tübingens grüner OB Palmer unterstützte ihn.
Tübingens grüner Oberbürgermeister Boris Palmer hatte den Präsidenten des Verfassungsschutzes unterstützt. Die Bundesregierung hatte einem Video der Antifa mehr geglaubt, als dem Präsidenten des Verfassungsschutzes. Palmer konnte das nicht verstehen. Viele andere Bürger dachten ebenso. Das waren nicht nur Sympathisanten der AfD und der CSU. Es ging in diesem Zusammenhang keineswegs darum, dass ein Video der Antifa Zeckenbiss gefälscht worden wäre. So einen Vorwurf hatte Maaßen gar nicht erhoben. Für Maaßen sollte mit dem Video eine Falschinformation vermittelt werden. Dieses Video mit dem Titel Menschenjagd in Chemnitz hat eine einzelne unklare Szene gezeigt. Als Grundlage für die von den Medien verbreiteten Berichte über Hetzjagden in Chemnitz hat es sich niemals geeignet.
Der aus dem Amt entfernte Präsident des Verfassungsschutzes Maaßen war oberster Verfassungsschützer. Er hatte dafür zu sorgen, dass in Deutschland demokratiefeindliche Kräfte nicht durch Manipulationen, Falschinformationen und Irreführung der Bürger gestärkt werden. Maaßen hat nicht mehr gemacht, als der Bundesregierung pflichtgemäß seine Kenntnisse als Präsident des Verfassungsschutzes weiterzugeben. Nur das hat er getan. Die behaupteten Hetzjagden hat es nach Erkenntnissen der lokalen Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Lokalpresse, des Ministerpräsidenten des Landes und der Mitarbeiter des Präsidenten des Verfassungsschutzes nicht gegeben. Sie waren frei erfunden.
Maaßen leistete Widerstand gegen den Missbrauch des Verfassungsschutzes
Er habe schon viel an deutscher Medienmanipulation erlebt, beklagte Maaßen in seiner Abschiedsrede. Dass aber Politiker und Medien Hetzjagden frei erfinden oder zumindest ungeprüft Falschinformationen verbreiten, sei für ihn eine neue Qualität von Falschberichterstattung in Deutschland. Und er sagte in dieser Rede auch:
"Gegenüber den zuständigen Parlamentsausschüssen stellte ich in der folgenden Woche klar, dass ein Kampf gegen Rechtsextremismus es nicht rechtfertigt, rechtsextremistische Straftaten zu erfinden. Die Medien sowie Grüne und linke Politiker, die sich durch mich bei ihrer Falschberichterstattung ertappt fühlten, forderten daraufhin meine Entlassung. Aus meiner Sicht war dies für linksradikale Kräfte in der SPD, die von vorneherein dagegen waren, eine Koalition mit der CDU/CSU einzugehen, der willkommene Anlass, um einen Bruch dieser Regierungskoalition zu provozieren. Da ich in Deutschland als Kritiker einer idealistischen, naiven und linken Ausländer- und Sicherheitspolitik bekannt bin, war dies für meine politischen Gegner und für einige Medien auch ein Anlass, um mich aus meinem Amt zu drängen... .."
Es ist immer wieder von Vorteil, sich in ausländischen Zeitschriften über Hintergründe der deutschen Politik zu informieren. So erhalten wir in einem Artikel von Roger Köppel in der Schweizer Weltwoche mit der Überschrift „Merkels Hetzjagd“ einige interessante Informationen zum Rauswurf des Verfassungsschutzpräsidenten.
Wörtlich heißt es in dem Artikel: "Da man es nicht geschafft hat, die AfD mit Argumenten auszubremsen, versucht man es jetzt mit der Nazikeule. Auch das steckt hinter dem Kesseltreiben gegen Maaßen. Der Verfassungsschutzpräsident gehörte, obwohl CDU-Mitglied, zu den frühen Kritikern von Merkels Flüchtlingspolitik. Er leistete, wie man aus seinem Amt hört, einen gewissen Widerstand vor allem gegen die Versuche der Linken, die AfDler als potentielle Verfassungsfeinde vom Staatsschutz ausspionieren zu lassen. Er habe sich auf den Standpunkt gestellt, man solle die Opposition doch im politischen Wettbewerb bekämpfen."
Und weiter meint Köppel: "...Man köpft jetzt schon Geheimdienstchefs, wenn sie nicht sagen, was die Regierung hören will. Ist das noch eine Demokratie?"
Schwere Rechtsbrüche der Regierung bedrohen den Rechtsstaat
Der Fall Maaßen ist aber nur ein Beispiel für ein Fehlverhalten der Bundesregierung, das unseren Rechtsstaat gefährdet. Dass schwerwiegende Rechtsbrüche unsere sozialstaatliche Demokratie bedrohen, habe ich auf dieser Webseite bereits an anderer Stelle dargestellt. Einige dieser schwerwiegenden Rechtsverletzungen sollen hier nochmals dargelegt werden.
Die Bundesregierung wird in Zusammenhang mit der Asylpolitik heftig kritisiert. Die Verfassungsjuristen Di Fabio und Papier haben in Gutachten schwerwiegende Rechtsverletzungen der Bundesregierung festgestellt. Und der Präsident des Verfassungsschutzes Maaßen macht sich in seiner Abschiedsrede ebenfalls Gedanken über den schlechten Zustand unserer Demokratie.
Auch der frühere bayerische Ministerpräsident Seehofer hatte im Zusammenhang mit der Asylpolitik der Bundesregierung von einer Herrschaft des Unrechts gesprochen. Solche Bezeichnungen werden sonst gegenüber Diktaturen verwendet. Seehofer hatte allerdings aus dieser Bewertung keine Konsequenzen gezogen. Er beließ die CSU- Mitglieder in dieser so geschmähten Regierung. Und noch krasser: Seehofer gehört jetzt als Innenminister selbst der Regierung an. Die illegalen Einreisen asylbegehrender Ausländer dauern an. Seehofer müsste als zuständiger Minister veranlassen, dass solche illegalen Einreisen unterbunden werden und Ausländer ohne die erforderlichen Dokumente an der Grenze zurückgewiesen werden. Duldet er die Rechtsverletzungen, so muss sein Verhalten sanktioniert werden und zwar auch in strafrechtlicher Hinsicht.
Der Hochschullehrer Vosgerau hat dazu folgende treffende Aussage gemacht:
„Demokratien unterscheiden sich von Diktaturen nicht dadurch, dass ihre Regierungen nicht die Gesetze verletzen, sondern dadurch, dass ihre Regierungen dafür sanktioniert werden. Genau das passiert aber nicht."
Zwingende rechtliche Vorgaben werden nicht eingehalten. Illegale Migration wird in großem Umfang und fortdauernd geduldet. Es wäre übertrieben und verfrüht, von einer Diktatur in Deutschland zu sprechen. Aber die geschilderten Vorgänge sind erste Anzeichen für einen Zerfall des deutschen Rechtsstaats. Sie können nicht als harmlose politische Fehler bezeichnet werden.
In einem Gutachten zur Frage der Einreiseverweigerung hat Verfassungsgerichtspräsident a.D. Hans-Jürgen Papier unter anderem nochmals bekräftigt.
Es wird von allen Verantwortlichen zugestanden, dass wir es nach wie vor mit einer illegalen Migration größeren Stils zu tun haben. Einreisen, die illegal erfolgen, sind nach deutschem Recht grundsätzlich zu verweigern. Regelungen des sekundären Unionsrechts, insbesondere die der Dublin III VO können an diesem Ergebnis nichts ändern. Sie stehen dem nicht entgegen.
Schon bei einem Vortrag in Frauenchiemsee hat er diese Auffassung bestätigt und dabei ausgeführt:
"Unter rechtlichen Gesichtspunkten ist festzuhalten, dass es weder nach deutschem Verfassungs- und Verwaltungsrecht noch nach europäischem Recht noch nach dem Völkerrecht für Nicht-EU-Ausländer ein vorbehaltloses Recht auf Einreise in das und auf Aufenthalt im Bundesgebiet gibt."
Könnte das Bundesverfassungsgericht eines Tages zum gefährlichsten Feind unserer Verfassung werden?
Wer den Ernst der Lage immer noch nicht begriffen hat, sollte sich mit einigen Äußerungen des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Voßkuhle beschäftigen. Noch gilt das Bundesverfassungsgericht als Hüter der Verfassung. Könnte es eines Tages zum gefährlichsten Feind unserer Verfassung werden?
Bei seinem Vortrag auf dem 72. Deutschen Juristentag über Demokratie und Rechtsstaat hat Professor Voßkuhle davor gewarnt, nicht den Rattenfängern des Populismus auf den Leim zu gehen. Mit dem Wort "Populismus" hat er wohl die AfD gemeint. Bezeichnet er deren Sympathisanten als Ratten?
Als Vorsitzender des Zweiten Senats ist er für die im April 2018 eingereichte Organklage der AfD gegen die Bundesregierung zuständig. Sanktionen für seine Äußerungen scheint der Verfassungsgerichtspräsident nicht zu befürchten. Für eine Anklage wegen Volksverhetzung reicht sein Verhalten wohl noch nicht aus.
Es besteht auch der Verdacht, dass die Bearbeitung der eilbedürftigen Organklage der AfD verschleppt wird. Das in der Klage gerügte verfassungswidrige Verhalten der Bundesregierung dauert an. Seit Eingang des Organstreitverfahrens beim Bundesverfassungsgericht im April 2018 sind bereits mehr als sechs Monate vergangen. Die erforderliche zeitnahe Bearbeitung der Sache ist nicht erfolgt!
Ein Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit wäre aber geboten. Dies gilt umso mehr, als Professor Voßkuhle ja schon zuvor wegen Äußerungen zum Thema "Flüchtlinge und Asylrecht" zu Recht kritisiert wurde.
Die besten Verfassungsschützer sind wir Bürger selbst
Maaßen, Di Fabio, Papier, Vosgerau und andere Juristen haben mit ihrem Verhalten als Demokraten Zivilcourage gezeigt. Es gibt also in Deutschland durchaus angesehene Juristen und Asyl-Experten, die wagen, ihre fundierte Kritik an der Bundesregierung zu äußern.
Anders die meisten deutschen Medien: Sie sind sich offensichtlich einig, das Fehlverhalten der Bundesregierung hinzunehmen. Bezeichnungen wie „Polit-Psychose“ und „Wahrheitsallergie“ (Broder) für die Vorgänge in Deutschland liest man nicht in Artikeln der sogenannten Qualitätsmedien in Deutschland.
Es reicht aber nicht aus, dass Juristen auf Rechtsbrüche der Bundesregierung und Gefahren für den Rechtsstaat hinweisen. Alle Bürger sollten unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung verteidigen. Die besten Verfassungsschützer sind wir selbst. Demokratie und Rechtsstaat haben sich in vielen Jahren bewährt. Es lohnt sich, diese Errungenschaften zu verteidigen.