4.7.2018
J.W.
Richter i.R.
Gründungsmitglied der Neuen Richtervereinigung
11.6.2018
An den Bayerischen Landtag
Max-Planck-Straße 1
81627München
Betrifft: Petition an den Bayerischen Landtag
Betroffene Behörde: Bayerisches Justizministerium- Nichtbeachtung rechtsstaatlicher Vorgaben bei der Bearbeitung von Strafanzeigen durch die Staatsanwaltschaft München I- Aktenzeichen:115 JS 23 8005 /16
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte vorab klarstellen, dass ich die vorliegende Petition im eigenen Namen und nicht als Vertreter der Neuen Richtervereinigung einreiche.
Als Gründungsmitglied der Neuen Richtervereinigung geht es mir bis heute darum, für die Stärkung der Demokratie und die Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit einzutreten. In Zusammenhang mit der Asylpolitik der Bundesregierung hatten der seinerzeitige Ministerpräsident Seehofer sowie der bayerische Justizminister Professor Dr. Bausback von der "Herrschaft des Unrechts" gesprochen. Allerdings wurden die der CSU angehörenden Bundesminister weiterhin in dieser so schwer beschuldigten Bundesregierung belassen. Solche Bewertungen des Verhaltens der Bundesregierung durch amtierende Landespolitiker sind in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einmalig. Auch renommierte Juristen wie der Verfassungsgerichtspräsident a.D. Papier und der Verfassungsrichter a.D. Di Fabio haben der Bundesregierung mit fundierter Begründung schwere Rechtsverletzungen vorgeworfen. Auf diesem Hintergrund habe ich die Rechtsbrüche der Bundesregierung in einem offenen Brief an den Bundesvorstand der Neuen Richtervereinigung angesprochen. Seitens des Bundesvorstands wurde mir versichert, dass solche Rechtsverletzungen von der Neuen Richtervereinigung in Podiumsdiskussionen thematisiert werden sollten.
Unabhängig von Diskussionen der Themen in der Neuen Richtervereinigung geht es aber bei dieser Petition ausschließlich um von mir persönlich eingereichte Strafanzeigen.
1. Ziel dieser Petition ist es, dass seitens bayerischer Staatsanwälte auf meine entsprechende Strafanzeige hin neue Ermittlungsverfahren gegen Berliner Staatsanwälte sowie die Bundeskanzlerin eingeleitet werden. Bei den Ermittlungsverfahren gegen Berliner Staatsanwälte geht es unter anderem um den Anfangsverdacht der Rechtsbeugung und der Strafvereitelung im Amt und bei der Bundeskanzlerin um die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Anfangsverdachts des Einschleusens von Ausländern gemäß Paragraph 96 Aufenthaltsgesetz.
Vorsorglich weise ich auch auf die Regelung in Paragraph 147 GVG hin, wonach dem bayerischen Justizminister ein Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft zusteht. Das bayerische Justizministerium ist allerdings in dieser Angelegenheit nicht tätig geworden, obwohl es von entsprechenden Strafanzeigen Kenntnis hatte.
2. Im vorliegenden Fall kommt die Durchführung eines Klageerzwingungsverfahrens nicht in Betracht. Ein solches Verfahren nach Paragraph 172 Strafprozessordnung kann nämlich nur vom Verletzten eingeleitet werden. Verletzter ist jedoch nur der, der unmittelbar in einem Rechtsgut verletzt ist. Auch wenn der Begriff des Verletzten weit auszulegen ist, reicht es nicht aus, dass der Antragsteller durch die Tat lediglich wie jeder andere Staatsbürger betroffen ist.
3. Über eine baldige Bearbeitung der Petition würde ich mich freuen. In der Justizgeschichte der Bundesrepublik Deutschland dürfte dem zu prüfenden Sachverhalt eine einmalige Bedeutung zukommen.
Ich beziehe mich hinsichtlich der Begründung dieser Petition vor allem auf meine als Anlagen beigefügten Schreiben.
Mit freundlichem Gruß
Übersicht über die dieser Petition als Anlage beigefügten Dokumente
A01-Begründung der Petition-Schreiben vom 2.6.2018-
A02-Kurzer Überblick über die Bearbeitung der Strafanzeigen (gegen die Bundeskanzlerin –bzw. die Mitglieder der seinerzeitigen Bundesregierung- sowie gegen Berliner Staatsanwälte)
A1 - Strafanzeige vom 12. Oktober 2015 nebst folgenden weiteren Anlagen:
A2 - Schreiben der Berliner Staatsanwältin Dr. S. vom 8. Februar 2016, mit dem die Durchführung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen Frau Dr. Merkel abgelehnt wird.
A3 - Beschwerde gegen diese Entscheidung vom 21. Februar 2016
A4 - Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 1. Juli 2016,mit dem die Beschwerde vom 21. Februar 2016 zurückgewiesen wird
A5 - Schreiben des Ministerialrats R. vom bayerischen Justizministerium vom 12. November 2015, mit dem bestätigt wird, dass Schleuserkriminalität auch nach der Erklärung der Bundeskanzlerin vom 5. September 2015 verfolgt wird und wonach die dem entgegenstehende Rechtsauffassung der Berliner Staatsanwaltschaft falsch ist
A6 - Rechtsgutachten des Passauer Strafrechtsprofessors Putzke, mit dem die Strafbarkeit der Bundeskanzlerin bestätigt wird (Der Text kann im Internet abgerufen werden - Ist Angela Merkel eine Schleuserin? – Eine strafrechtliche Betrachtung, http://www.jura.uni-passau.de/putzke/aktuelles/, gesehen am 4. August 2017)
A7 - Neue Strafanzeige vom 24.November 2016 - Mit dieser Strafanzeige wurde zugleich gebeten, zu prüfen, ob bezüglich der mit Anzeigen gegen die Bundeskanzlerin und die Bundesminister befassten Staatsanwälte ein Anfangsverdacht der Rechtsbeugung und der Strafvereitelung gegeben sein könnte.
A8 - Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin vom 23.Dezember 2016
Die auf die Anzeige von der Münchner Staatsanwaltschaft hin eingeleiteten Ermittlungsverfahren wurden mit diesem Schreiben der Berliner Staatsanwaltschaft vom 23. Dezember 2016 eingestellt.
A9 - Beschwerde hiergegen bei der Berliner Generalstaatsanwaltschaft
A10 - Zurückweisung der Beschwerde mit Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin vom 27. Januar 2017
A11-Offener Brief an den Bundesvorstand der Neuen Richtervereinigung sowie Antwort des Bundesvorstands hierauf