17.7.2018
Mit den Worten" Herrschaft des Unrechts "bewertete Horst Seehofer die Asylpolitik der Bundesregierung. Das waren klare Worte. Für diese Äußerung verdiente der damalige bayerische Ministerpräsident Lob. Dieses anfängliche Lob war aber nicht berechtigt. Horst Seehofer ließ seinen deutlichen Worten keine Taten folgen. Er beließ die CSU Minister in dieser Bundesregierung, der Seehofer eine Herrschaft des Unrechts vorwarf. Seine Parteifreunde durften also weiterhin Rechtsbrecher unterstützen. Glaubwürdigkeit ist das Kapital erfolgreicher Politiker. Dieses Kapital hat Seehofer somit bereits damals als bayerischer Ministerpräsident verloren. Die strafrechtliche Aufarbeitung der Herrschaft des Unrechts hat Seehofer nicht unterstützt. Sie ist bis heute nicht erfolgt.
Doch es kommt jetzt noch schlimmer. Als Bundesminister begeht Horst Seehofer selbst schwerwiegende Rechtsverletzungen. Er ist jetzt nämlich verpflichtet, illegale Einreisen der asylbegehrenden Ausländer zu verhindern. Das hat er bisher nicht getan. Der Kompromiss im Asylstreit mit der Bundeskanzlerin kann über diese Verfehlung nicht hinwegtäuschen. Kanzlerin und ihre Minister sind an Recht und Gesetz gebunden. Auch für sie gilt das Rechtsstaatsprinzip. Bestehende gesetzliche Regelungen zur Frage der Einreise von Ausländern sowie der Schleuserkriminalität kann ein Minister nicht durch eine Vereinbarung mit der Bundeskanzlerin aufheben. Seehofer und Merkel können ja auch nicht die Regelung treffen, dass Diebstahl, Raub und Mord bei in Deutschland lebenden Ausländern nicht mehr bestraft werden. Die Richtlinienkompetenz der Bundeskanzlerin berechtigt nicht dazu, rechtsstaatliche Vorgaben zu missachten. Nur die Legislative, also das Parlament, entscheidet in unserer rechtsstaatlichen Demokratie über die Geltung der Gesetze. Daher müsste jetzt die Staatsanwaltschaft gegen Innenminister Seehofer ein Ermittlungsverfahren einleiten.
Der Kompromiss im Asylstreit von CDU und CSU ist ein schockierender Versuch der Wählertäuschung
Der Kompromiss von Innenminister und Bundeskanzlerin im Asylstreit erscheint aber nicht nur aus rechtsstaatlicher Sicht problematisch. Er beinhaltet auch eine untaugliche und absurde Sonderregelung für die deutsch-österreichische Grenze. Danach gibt es nicht einmal für diesen Teil der deutschen Grenze eine Zurückweisung illegal einreisender Ausländer. Folgendes Beispiel mag die Unwirksamkeit dieser fast als Versuch der Volksverdummung zu wertenden Regelung verdeutlichen:
Die Regelung ist ebenso wenig wirksam wie der Versuch, bei einem Eimer ohne Boden kleinere undichte Stellen am Rand des Eimers abzudichten.
Diese bayerische Sonderregelung verdient die Bezeichnung "kabarettreifer Politikgag". An der bayerisch-österreichischen Grenze werden nämlich nur solche Asylbewerber an der Einreise gehindert, die bereits in anderen Ländern registriert sind. In diesem Zusammenhang sollen dann an drei bayerischen Grenzübergängen Transitzentren eingerichtet werden. Auf der Basis bilaterale Verträge sollen die entsprechenden Asylbewerber in die EU-Länder zurückgebracht werden, die nach den Dublin-Regelungen für das Asylverfahren zuständig sind.
Wichtig zu erwähnen ist hierbei, dass selbst in diesem begrenzten Bereich der Grenze keine umfassenden Grenzkontrollen geplant sind. Mit seinem Vorgehen hat Seehofer statt einer Gesichtswahrung einen katastrophalen Ansehensverlust erreicht.
Der Asylkompromiss von CDU und CSU im Wortlaut
"Wir vereinbaren zur besseren Ordnung, Steuerung und Begrenzung der Sekundärmigration:
1. Wir vereinbaren an der deutsch-österreichischen Grenze ein neues Grenzregime, das sicherstellt, dass wir Asylbewerber, für deren Asylverfahren andere EU-Länder zuständig sind, an der Einreise hindern.
2. Wir richten dafür Transitzentren ein, aus denen die Asylbewerber direkt in die zuständigen Länder zurückgewiesen werden( Zurückweisung auf Grundlage einer Fiktion der Nichteinreise). Dafür wollen wir nicht unabgestimmt handeln, sondern mit den betroffenen Ländern Verwaltungsabkommen abschließen oder das Benehmen herstellen.
3. In den Fällen, in denen sich Länder Verwaltungsabkommen über die direkte Zurückweisung verweigern, findet die Zurückweisung an der deutsch-österreichischen Grenze auf Grundlage einer Vereinbarung mit der Republik Österreich statt.
Alle Staatsanwälte und Strafrichter in Deutschland sind sich einig: Ausländer, die ohne die gesetzlich erforderlichen Papiere einreisen sowie deren Schleuser machen sich auch nach der an Asylbewerber gerichteten „Einladung“ der Bundeskanzlerin vom September 2015 strafbar!
Alle illegal einreisenden Ausländer sind an der Grenze zurückzuweisen.
Es gibt durchaus Kommentatoren, die der Auffassung sind, dass die bisher illegalen Einreisen asylbegehrender Ausländer nach der „Einladung“ der Bundeskanzlerin im September 2015 nicht mehr strafbar sind. Diese Auffassung ist unhaltbar. Alle deutschen Staatsanwaltschaften und alle Gerichte haben die ohne Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben einreisenden, asylbegehrenden Ausländer auch nach der Erklärung der Bundeskanzlerin im September 2015 weiterhin strafrechtlich verfolgt. Es sind diesbezüglich wie zuvor Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Flüchtlinge und auch Schleuser sind weiterhin verurteilt worden. Zutreffend ist lediglich, dass zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen illegal einreisende Ausländer eingestellt worden sind. Dies ändert aber nichts an der Strafbarkeit des Verhaltens dieser Personen und ihrer Unterstützer. Zu diesen Unterstützern können Regierungsmitglieder gehören.
Es gibt kein vorbehaltloses Recht auf Einreise in die Bundesrepublik Deutschland
Anerkannte Staatsrechtler haben wiederholt die schwerwiegenden Rechtsbrüche der Bundesregierung bestätigt. So hat etwa der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier bei einem Vortrag in Frauenchiemsee diese Auffassung bestätigt und dabei ausgeführt:
"Unter rechtlichen Gesichtspunkten ist festzuhalten, dass es weder nach deutschem Verfassungs- und Verwaltungsrecht noch nach europäischem Recht noch nach dem Völkerrecht für Nicht-EU-Ausländer ein vorbehaltloses Recht auf Einreise in das und auf Aufenthalt im Bundesgebiet gibt."
Der Europäische Gerichtshof mag ein weitgehendes Selbsteintrittsrecht des in einer Asylfrage nach den Dublin-Regelungen an sich unzuständigen Staates bejahen. Ein vorbehaltloses Recht auf Einreise von asylbegehrenden Ausländern hat dieses Gericht aber zu keiner Zeit anerkannt. Für eine solche Entscheidung würde auch jede Rechtsgrundlage fehlen.
Demokratie, Rechtsstaat und Sozialstaat können nämlich nur in einem Staat bewahrt werden, der fähig ist, seine Grenzen wirksam zu schützen.
Können die verfassungswidrigen Aktivitäten der Bundesregierung in der Asylpolitik gestoppt werden?
Staatsanwaltschaften und Gerichte haben die verfassungswidrigen Aktivitäten der Bundesregierung in der Asylpolitik bisher nicht beenden können. Die Presse hat bei ihrer Aufgabe, die Regierungspolitik kritisch zu beobachten, in schockierender Weise versagt. Fast alle Massenmedien verteidigen bis zum heutigen Tag diese unseren sozialen Rechtsstaat bedrohende Politik. Das Versagen der Presse wurde auch in einem Gutachten der Brenner-Stiftung festgestellt, das auf dieser Webseite vorgestellt wird.
Die erschreckend schlechte Qualität der Berichterstattung einiger bildungsferner Journalisten mag den beeindruckenden Rückgang der Reichweite unserer Massenmedien mit verursacht haben.
Mit meiner Webseite möchte ich als Jurist einen Beitrag für eine objektive Information der Leser leisten. Sie als Wähler können mit Ihrer Stimmabgabe bei den nächsten Wahlen mit dafür sorgen, dass die den Rechtsstaat und unsere Demokratie gefährdenden Regierungsaktivitäten beendet werden.