-Argumente und Dokumente zur Asylpolitik-
Die einzelnen Kapitel - Eine Übersicht
- Wie die Bundesregierung Gesetze und Verfassung missachtet
- Der Herrschaft des Unrechts mit der Kraft des Verstands entgegentreten!
- Bleiben die Rechtsverletzungen der Bundesregierung ohne Konsequenzen?
- Drei Zitate aus Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin, die vorab verdeutlichen sollen, dass die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Bundeskanzlerin mit Argumenten abgelehnt wurde, die nicht vertretbar sind.
- Die verfassungsrechtlichen Grundlagen unserer Demokratie - Eine kurze Zusammenfassung
Herrschaft des Unrechts?
Nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik ist die Politik der Regierung heftiger kritisiert worden als in den beiden letzten Jahren. Der bayerische Ministerpräsident Seehofer schockte die Öffentlichkeit mit der Bewertung" Herrschaft des Unrechts". Bayerns Justizminister Professor Bausback schloss sich dieser Beurteilung an und warnte vor einer Gefährdung der Existenz unseres Staates. Solche Worte wurden bisher für Diktaturen wie die DDR oder Nordkorea gewählt.
Die genannten Politiker verlieren ihre Glaubwürdigkeit allerdings dadurch, dass ihre Worte folgenlos blieben. Mitglieder ihrer Partei, der CSU, arbeiten weiterhin in der von dem bayerischen Ministerpräsidenten und dem Justizminister so heftig kritisierten Bundesregierung mit.
Bundeskanzlerin Merkel und die Bundesregierung haben ab September 2015 eine weitgehend unkontrollierte Einwanderung zugelassen. Die Bundeskanzlerin hat die Einreise der Flüchtlinge ohne Dokumente erlaubt. Auch renommierte Verfassungsjuristen wie der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts Papier und der Verfassungsrichter a.D. Di Fabio sprechen von Rechtsbrüchen und Verstößen gegen die Verfassung. Für ihr von vielen Bürgern missbilligtes Verhalten muss sich die Regierung scharfe Kritik gefallen lassen. Hochschullehrer Vosgerau verwendet sogar Bezeichnungen wie „Putsch von oben" und „staatspolitischer Wahnsinn" (http://cicero.de/herrschaft-des-unrechts/60554). Und schließlich kann auf der Grundlage einer rechtlichen Bewertung des Strafrechtsprofessors Putzke davon ausgegangen werden, dass sich Kanzlerin Merkel als Schleuserin strafbar gemacht hat(http://www.jura.uni-passau.de/putzke/aktuelles/ )
Folgen wir diesen Beurteilungen der Regierungskritiker, dann sind Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland ernsthaft bedroht. Fast alle Medien
und die im Bundestag vertretenen Parteien verteidigen die Flüchtlingspolitik gegen so weitreichende Angriffe. Journalisten sowie führende Politiker der Regierungsparteien und der Opposition im Bundestag sprechen lieber über eine "Willkommenskultur".
Diese kontrovers beurteilte Situation muss jeden Demokraten interessieren. Grund genug für mich, an dieser Stelle ausführlich über diese Problematik zu berichten. Ich will mich aber nicht darauf beschränken, meine Einschätzung der besorgniserregenden politischen Entwicklung in Deutschland darzulegen. Diese Website soll auch dazu dienen, Dokumente zu veröffentlichen und soll Ihnen damit eine bessere Grundlage für eigene politische Bewertungen geben. Meiner Auffassung nach kommt diesen Dokumenten historische Bedeutung zu. Um welche Unterlagen geht es? Veröffentlicht werden hier vor allem Schreiben der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, mit denen die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Bundeskanzlerin abgelehnt wird. Begründung und Entscheidung der Staatsanwaltschaft machen deutlich, dass unsere Rechtsstaatlichkeit gefährdet ist.
Kritiker der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung beklagen sich über die Machtlosigkeit der Wähler. Das ist falsch! Die Bürger können die nächste Bundestagswahl zu einer Volksabstimmung über die demokratiegefährdende Politik der Regierung machen.
Und nun noch ein Rat an Sie, liebe Besucherin und lieber Besucher meiner Webseite: Prüfen Sie meine Argumente und lesen Sie die beigefügten Dokumente. Kritik ist erwünscht. Absolute Wahrheiten gibt es nur bei weltfremden Ideologen und demokratiefeindlichen Diktatoren
Wie die Bundesregierung Gesetze und Verfassung missachtet
Die Bundesregierung hat die Grenzöffnung unter Missachtung des geltenden Rechts und ohne gesetzliche Grundlage gebilligt. In seinem Gutachten (Text im Internet abrufbar) im Auftrag des Freistaats Bayern beschreibt der renommierte Staatsrechtsprofessor und Verfassungsrichter a.D. Di Fabio diese Rechtsverletzungen unter anderem mit folgenden Worten:
„Das Grundgesetz setzt die Beherrschbarkeit der Staatsgrenzen und die Kontrolle über die auf dem Staatsgebiet befindlichen Personen voraus".
„Das Grundgesetz garantiert jedem Menschen, der sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befindet und ihrer Herrschaftsgewalt unterworfen ist, eine menschenwürdige Behandlung (Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz). Das Grundgesetz garantiert jedoch nicht den Schutz aller Menschen weltweit durch faktische oder rechtliche Einreiseerlaubnis. Eine solche unbegrenzte Rechtspflicht besteht auch weder europarechtlich noch völkerrechtlich. Entsprechende unbegrenzte Verpflichtungen dürfte der Bund auch nicht eingehen. Eine universell verbürgte und unbegrenzte Schutzpflicht würde die Institution demokratischer Selbstbestimmung und letztlich auch das völkerrechtliche System sprengen, dessen Fähigkeit, den Frieden zu sichern, von territorial abgrenzbaren und handlungsfähigen Staaten abhängt."
„Eine völkerrechtliche Verpflichtung zur unbegrenzten Aufnahme von Opfern eines Bürgerkriegs oder bei Staatenzerfall besteht nicht und wäre im Falle ihres Bestehens ein Verstoß gegen die unverfügbare Identität der Verfassungsordnung."
Der Staatsrechtsprofessor weist in dem Gutachten auch auf die Regelung in Artikel 16a Grundgesetz hin und führt aus:
„Darin liegt nach dem Asylkompromiss eine Verfassungsentscheidung für den Ausgleich eines Individualrechts mit Stabilitäts- und Leistungserfordernissen des demokratischen Gemeinwesens."
Viele Politiker und Journalisten scheinen bis heute nicht zu wissen, dass sich seit einer Grundgesetzänderung im Jahre 1993 nach Art. 16a Abs. 2 Grundgesetz kein auf dem Landweg einreisender Ausländer auf dieses Asylgrundrecht berufen kann. Der Grenzübertritt kann verweigert werden.
Rechtsstaatliche Grundsätze werden verletzt. Die Bindung der Regierung an Verfassung und Gesetz sowie der Parlamentsvorbehalt werden nicht beachtet. Der Bundestag als Kontrollgremium hat versagt. Hierzu meint der Hochschullehrer Ulrich Vosgerau, der für die Regierungspolitik im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise drastische Bezeichnungen wie "Herrschaft des Unrechts und "Putsch von oben" wählt.:
" In dieser Situation könnte der Bundestag entweder versuchen, die Rechts- und Verfassungslage durch entsprechende Gesetze der faktischen Regierungspolitik anzupassen(" Jeder Bewohner des Mittleren Ostens, der das möchte, darf mit seiner Familie nach Deutschland übersiedeln und bekommt ALG 2, Kindergeld und Wohngeld. Versprochen!"). Oder aber er müsste einen Kanzlerkandidaten nominieren und die Bundesregierung durch ein konstruktives Misstrauensvotum aus dem Amt wählen. Aber der Bundestag schaut dem Unrecht einfach nur tatenlos zu." Diese Bewertung entspricht weitgehend der Beurteilung der Situation durch andere ebenfalls renommierte Verfassungsjuristen.
Ein zu großzügiges Angebot: Deutsche Sozialleistungen für die ganze Welt?
Immer wieder wird die Frage gestellt, warum so viele Asylbewerber in Deutschland einreisen
wollen. Dazu gibt es eine einfache Antwort: Deutschland gehört zu den europäischen Ländern, in denen die höchsten Sozialleistungen für Asylbewerber und andere illegal einreisende Ausländer gewährt werden. Ein deutscher Arbeitnehmer mag 10 Jahre lang gearbeitet haben. Wenn er arbeitslos wird, erhält er nach Beendigung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld 1 ebenfalls lediglich einen Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld 2. Dieser Anspruch entspricht damit im Wesentlichen dem, was jeder Ausländer beanspruchen kann, der keine Sachleistungen erhält.
In einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 wurde diese
Gleichstellung von deutschen Staatsbürgern und Ausländern mit folgenden Worten
begründet:
"Artikel 1 Abs.1 Grundgesetz in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Artikels 20.Abs. 1 Grundgesetz garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vergl. BVerfGE125, 175). Artikel 1Abs.1 Grundgesetz begründet diesen Anspruch als Menschenrecht. Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu."
Die Höhe der in Deutschland an Ausländer gezahlten Sozialleistungen wird kritisiert. So hat
der serbische Ministerpräsident einmal darauf hingewiesen, dass dieser in Deutschland bezahlte Betrag weit über dem in Serbien im Jahre 2015 bezahlten Durchschnittslohn liegt. Die nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch für Ausländer zu erbringenden monatlichen Zahlungen des Staates können sich, einschließlich der Zahlungen für die Unterkunft, in teuren Großstädten wie München auf mehr als 900.- Euro belaufen. Bei einer Familie mit Kindern kann da auch der Betrag von 2000 Euro monatlich überschritten werden.
Wer die oben erwähnte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kennt, weiß, dass für den Gesetzgeber in Deutschland bei der Festlegung der an Ausländer bezahlten „Grundsicherung" wenig Spielraum bleibt. Umso wichtiger erscheint es daher, die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben zu beachten und die Ausländer, die illegal in die Bundesrepublik einreisen wollen, bereits an der Grenze zurückzuweisen.
Eine Politik der illegalen Einwanderung ohne Obergrenze kann zu einer grenzenlosen finanziellen Belastung des Staates führen und gefährdet so die Existenz des demokratischen Sozialstaats.
Eine Politik der illegalen Einwanderung ohne Obergrenze gefährdet die Existenz unseres demokratischen Sozialstaats.
Mit ihrer Politik verletzen die Bundeskanzlerin und die Regierung rechtsstaatliche Grundsätze.Die für die Bewältigung der Flüchtlingskrise aufzuwendenden Kosten in Milliardenhöhe wollen viele Bundesbürger nicht mittragen. Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob die Berechnungen des Wirtschaftswissenschaftlers Raffelhüschen zutreffen und Aufwendungen in Höhe von 900 Milliarden Euro langfristig zu erwarten sind. Auch die Bundesregierung geht offensichtlich bei den vom Bund zu tragenden Kosten in der Zeit bis 2020 von einem Betrag von mehr als 90 Milliarden Euro aus.
Das Fehlen von überzeugenden Argumenten für die politischen Fehlentscheidungen soll offensichtlich durch Emotionalisierung und durch Diffamierung der Asylkritiker ausgeglichen werden.
Die Politik der Duldung einer illegalen Einwanderung ohne Obergrenze bedroht die Existenz unseres Staates. Die Zahl der Regierungsgegner wird wachsen. Führende Politiker geraten in Panik. Sie wissen genau, dass es für ihre verfehlte Flüchtlingspolitik keine überzeugenden Argumente gibt. Lassen sie sich auf sachliche Diskussionen mit ihren Kritikern ein, werden sie verlieren. Es droht der Machtverlust! Was in so einer Situation zu tun ist, kann in dem Buch "Psychologie der Massen "von Gustave le Bon oder in Lehrbüchern für psychologische Kriegsführung nachgelesen werden. Die argumentativen Defizite müssen durch rücksichtslose Emotionalisierung ausgeglichen werden. Dem Verstand, dem logischen Denken und der Vernunft darf kein Raum gegeben werden. Asylkritiker werden als Rechtsextremisten und herzlose Ausländerhasser diffamiert. In diesem Zusammenhang leistet auch die Verwendung des Wortes" Nazi" beim Kampf gegen die Asylkritiker gute Dienste. Als Propaganda eines durchgeknallten Antidemokraten wird diese Wortwaffe nur dann bezeichnet, wenn ein Mann wie Erdogan seine deutschen Kritiker auf diese üble Weise beleidigt.
Der Herrschaft des Unrechts mit der Kraft des Verstands entgegentreten!
Das vom Verstand bestimmte Ich ist kein Märchen
Neurowissenschaftler und Psychologen betonen in neueren Veröffentlichungen die Übermacht des Unterbewusstseins.
Die These eines vom Verstand bestimmten Ichs ist aber kein Märchen! Ich vertraue auf die Macht des logischen Denkens und die Überzeugungskraft guter Argumente. Unsere Demokratie ist bedroht! Unser Land ist in Gefahr! Mit diesen Aussagen spreche ich den Bereich des Emotionalen an. Das bestreite ich nicht. Wer Menschen für seine Überzeugungen aktivieren und mobilisieren möchte, darf diesen Bereich nicht meiden. Für mich müssen die politischen Entscheidungen im Ergebnis jedoch von Logik, Verstand und sachlichen Argumenten bestimmt werden. Und hier ist ein wichtiges Argument gegen die demokratiegefährdende Asylpolitik der Bundesregierung:
Keine demokratische Gesellschaft kommt ohne Grenzziehungen aus. Ich selbst entscheide, wen ich in meine Wohnung einlade. In einem Interview mit der NZZ formuliert der Philosoph Rüdiger Safranski dazu treffend:
"Dieselben Leute, die den Wohlfahrtsstaat hochhalten und die Versicherung gegen möglichst alle Lebensrisiken von ihm erwarten, höhlen ihn mit der Idee der Grenzenlosigkeit aus, denn der Wohlfahrtsstaat ist ein Umlageverein für eine begrenzte Zahl von Mitgliedern. Er ist kein Angebot für die Welt, er funktioniert nur in Grenzen."
Es gibt nun Mitbürger, die versuchen, die überzeugende Logik dieser Argumentation durch verstandendesfeindliche Emotionalisierung zu schwächen. Ihre Kritik: Diese Argumentation des Philosophen Safranski klingt ja nach AFD, so etwas kann nicht akzeptiert werden. Dieser Einwand kann schnell als dümmliches Argument entlarvt werden: Ein richtiges Argument wird nicht dadurch falsch, dass der politische Gegner dieser Bürger das zutreffende Argument vertritt. Kein Mensch will verdursten, nur weil die AFD auch die Auffassung vertritt, dass wir ohne etwas zu trinken sterben müssen.
Nun neigt ja der Verfasser des Buches "Inkognito", der Neurowissenschaftler David Eagleman der Auffassung zu, dass die These vom selbstbestimmten Ich ein Märchen ist. Wird unser Gehirn wirklich von einer Art Autopilot gesteuert? Bestimmen Unterbewusstsein und Emotionen weitgehend unser Handeln? Bleibt nur ganz wenig Raum für selbstbestimmte Entscheidungen, wird unser Handeln fast ausschließlich von der vernunftfernen Macht des Unterbewusstseins gesteuert? Ich habe mich bereits zuvor zu diesen Fragen geäußert. Wegen der besonderen Bedeutung für das Verständnis unserer aktuellen politischen Situation möchte ich hier nochmals auf diese Problematik eingehen:
Die beeindruckenden Fortschritte der Neurowissenschaft bestreite ich nicht. Aber ich gehe weiter von der Richtigkeit der These von der Möglichkeit eines weitgehend selbstbestimmten Verhaltens aus. Der Einfluss des Unterbewusstseins auf unser Verhalten wird häufig unterschätzt. Die Herrschaft des Unterbewusstseins reicht aber nicht so weit, dass wir ihr hilflos ausgesetzt sind. Wir sollten selbstkritisch die Einflüsse des Unterbewusstseins auf unser Handeln beobachten und uns bemühen, die Wirkungsmechanismen zu erkennen.
Mit der Kraft des Verstandes können wir Manipulationsversuche aufdecken und die Wortwaffen der Propagandakrieger in Medien und Politik entschärfen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass Hass und Hetze gegen Regierungskritiker unsere Fähigkeit zu sachlich rationaler Analyse beeinträchtigen. Es reicht aber nicht aus, diese Fähigkeit zu nutzen. Die Ergebnisse unserer politischen Analysen sollten wir auf allen Ebenen der Kommunikation verbreiten. Der auf Emotionalisierung aufbauenden Herrschaft des Unrechts müssen wir mit der wirkungsvollen Kraft des Verstandes entgegentreten. Mit den Darlegungen auf dieser Webseite möchte ich einen Beitrag für die Förderung sachlicher und fundierter Diskussionen leisten. In einer Zeit schockierender Angriffe auf den Rechtsstaat müssen wir Verteidiger der Demokratie solidarisch zusammenstehen.
Haben einige Deutsche, wie schon 1933, den Verstand verloren?
Einige Bewohner unserer Nachbarländer äußerten im Zusammenhang mit der Politik der unbegrenzten illegalen Einwanderung bereits, die Deutschen hätten, wie schon 1933, den Verstand verloren. Von solchen Befürchtungen berichtete etwa der britische Politikprofessor Glees in einem Interview mit dem Deutschlandfunk. Statt nur mit dem Herz müsste man auch mit dem Hirn handeln, fordert er. Der wachsende Widerstand der Bevölkerung gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung lässt hoffen, dass die Ängste unserer Nachbarn unbegründet sind.
Bleiben die Rechtsverletzungen der Bundesregierung ohne Konsequenzen?
Renommierte Juristen wie der Verfassungsrichter a.D. Di Fabio haben gravierende Rechtsverletzungen festgestellt. Auf der Grundlage der strafrechtlichen Bewertung des Verhaltens der Kanzlerin durch Juristen wie den Strafrechtsprofessor Putzke könnte wohl ein Strafverfahren gegen diese eingeleitet werden. Die dargelegten Verfassungsbrüche und Rechtsverletzungen haben aber bis heute nicht zu strafrechtlichen Sanktionen oder anderen rechtlichen Konsequenzen für die Kanzlerin und die Mitglieder der Bundesregierung geführt.
Das im Auftrag des Freistaats Bayern erstellte Gutachten des Verfassungsrechtlers Di Fabio veranlasste die bayerische Landesregierung nicht zu einem Verfahren des Freistaats Bayern gegen die Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht. Zwar sind Strafanzeigen wegen Schleuserei und anderer Straftatbestände eingereicht worden. Alle Strafanzeigen gegen die Bundeskanzlerin und Mitglieder der Bundesregierung blieben aber, soweit bekannt, ohne Erfolg. So hat etwa die Staatsanwaltschaft Berlin die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Bundeskanzlerin abgelehnt. Beschwerden gegen diese Ablehnung wurden zurückgewiesen. Damit haben die Staatsanwaltschaft bzw. die Generalstaatsanwaltschaft Berlin abschließend zum Ausdruck gebracht, dass gegen die Kanzlerin oder Mitglieder der Bundesregierung keine weiteren strafrechtlichen Ermittlungen erfolgen.
Im zur Entscheidung stehenden Fall kommt auch kein Klageerzwingungsverfahren nach §172 Strafprozessordnung in Betracht.
Allerdings könnten sich die Parlamentarier in Bund und in den Ländern in Untersuchungsausschüssen mit den strittigen Vorgängen befassen. Ob es zu solchen Untersuchungsausschüssen kommt, muss abgewartet werden. In diesem Zusammenhang können die Bürger bei der Bundestagswahl einen Beitrag zur Aufklärung leisten. Sie können einer Partei ihre Stimme geben, die sich deutlich gegen die katastrophale Flüchtlingspolitik der Bundesregierung wendet und in Aussicht stellt, bei einem entsprechenden Wahlerfolg für die Einberufung eines solchen Untersuchungsausschusses zu sorgen.
Drei Zitate aus Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin, die vorab verdeutlichen sollen, dass die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Bundeskanzlerin mit Argumenten abgelehnt wurde, die nicht vertretbar sind.
Ich will an dieser Stelle einige Dokumente zum Thema “ strafrechtliche Bearbeitung der Angelegenheit durch die Staatsanwaltschaft Berlin” veröffentlichen. Wenn Sie die beigefügten Strafanzeigen sowie die entsprechenden Schreiben der Staatsanwaltschaft lesen, werden Sie besser beurteilen können, ob die Vorgänge von der Staatsanwaltschaft in angemessener Weise erledigt wurden. Ich möchte allerdings meine eigene Einschätzung der Situation nicht verschweigen: Nach meiner Auffassung ist die Einleitung von Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Berlin mit Argumenten zurückgewiesen worden, die in keiner Weise vertretbar sind. Mit einigen der Argumente wird gegen rechtsstaatliche Grundsätze verstoßen. Besteht der Anfangsverdacht der Rechtsbeugung gegen Staatsanwälte, die so argumentieren?
Vorab will ich diese Problematik anhand von drei Zitaten verdeutlichen.
Wohl jeden Anhänger unserer rechtsstaatlichen Demokratie werden die Zitate zu weitreichender Kritik an den Argumenten der Staatsanwälte veranlassen.
Eigentlich wollte ich diesen Abschnitt mit der Überschrift " Arbeitet in der Staatsanwaltschaft Berlin ein Monarchist?" versehen. Ich will Sie jedoch bei Ihrer eigenen Bewertung und Einschätzung der folgenden Zitate aus Schreiben der Staatsanwaltschaft Berlin, mit denen ich diesen Abschnitt beginne, nicht allzu sehr beeinflussen.
Und hier sind die drei Zitate aus Schreiben von Berliner Staatsanwälten:
1.Zitat –Aus einem Schreiben der Berliner Staatsanwältin S. vom 8.2.2016-
Tatbestand: Verfolgung Unschuldiger: Wie eine Berliner Staatsanwältin mit ihrer Begründung für die Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens gegen Kanzlerin Merkel zugleich –nicht ausdrücklich aber konkludent- andere Staatsanwälte beschuldigt, Unschuldige zu verfolgen.
Die Ablehnung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Bundeskanzlerin wegen des Einschleusens von Ausländern begründet eine Staatsanwältin unter anderem so:
"...Die betroffenen Flüchtlinge müssten somit unerlaubt in das Bundesgebiet eingereist sein. Eine unerlaubte Einreise liegt gemäß Paragraph 14 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz vor, wenn ein Ausländer in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einreist, ohne einen erforderlichen Pass oder Passersatz, einen Aufenthaltstitel oder eine Betretungserlaubnis zu besitzen. ..."
"...
Da somit hinsichtlich der auf die Anfang September 2015 seitens der Bundesregierung vertreten durch die Bundeskanzlerin erteilten Einreisegenehmigung über die Balkanroute eingereisten Personen von keiner unerlaubten Einreise im Sinne des § 95 Abs.1 Nr. 3 Aufenthaltsgesetz auszugehen ist, können sich mangels einer vorsätzlichen rechtswidrigen Haupttat weder die Bundeskanzlerin noch die handelnden Mitglieder der Bundesregierung nach § 96 Aufenthaltsgesetz strafbar gemacht haben."
Bei den Dokumenten wird noch ein Schreiben veröffentlicht werden, in dem näher auf die rechtliche Bewertung dieser meiner Meinung nach nicht zu vertretenden Rechtsauffassung der Staatsanwältin eingegangen wird. Vorab will ich mich auf folgende Anmerkung beschränken:
Außerhalb Berlins gibt es meines Wissens keinen einzigen Staatsanwalt und kein Gericht, die eine solche Rechtsauffassung vertreten und von einer seitens der Kanzlerin mit Wirkung ab 5.9.15 wirksam erteilten Einreisegenehmigung ausgehen. Auch nach der wohl illegalen Aufhebung des Weiterreiseverbots durch die Bundeskanzlerin ab 5. September 2015 sind alle illegal einreisenden Ausländer und Schleuser von Staatsanwälten und Gerichten weiter strafrechtlich verfolgt worden. So hat mir etwa das bayerische Staatsministerium der Justiz mit einem Schreiben vom 12. November 2015 dies ausdrücklich bestätigt.
Wäre die Rechtsauffassung der Berliner Staatsanwältin zutreffend, müsste überdies gegen viele Staatsanwälte außerhalb Berlins wegen Verdachts der Verfolgung Unschuldiger ermittelt werden.
...
2. Zitat –Aus einem Schreiben des Berliner Oberstaatsanwalts J. vom 30.6.2016-
Höchste Stufe der Geheimhaltung: Über eine Ministeranordnung, die so geheim ist, dass wohl selbst der anordnende Minister sowie betroffene Staatsanwälte und Richter nichts von ihr wissen.
" Da für die Ministeranordnung nach Paragraph 18 Abs. 4 Nr.2 Asylverfahrensgesetz -jetzt Asylgesetz-... eine bestimmte Form nicht verlangt wird, besteht jedenfalls kein zureichender Anhalt dafür, dass eine solche aus humanitären Gründen nicht zumindest im Hinblick auf die erkennbare Eilbedürftigkeit der Entscheidung faktisch bzw. konkludent vorlag. Auch aus aktenkundigen Schreiben des Bundespolizeipräsidiums zum maßgeblichen grenzpolizeilichen Verfahren ergibt sich, dass diesem eine Entscheidung des Bundesministeriums des Inneren nach Paragraph 18 Abs. 4 Asylgesetz zugrunde lag...."
Der die Beschwerde gegen die Ablehnung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Kanzlerin bearbeitende Oberstaatsanwalt geht nach diesem Zitat davon aus, dass es eine faktische bzw. konkludent erteilte Ministeranordnung (Gestattung der Einreise) nach Paragraph 18 Abs.4 Nr. 2 Asylgesetz gibt. Unabhängig von der rechtsstaatlichen Problematik dieser Auffassung ist mir bis jetzt nicht bekannt geworden, dass sich der zuständige Innenminister de Maiziere bis heute auf die Erteilung einer solchen Ministererlaubnis berufen hat. Eine etwa erteilte Ministererlaubnis hätte auch umgehend an Staatsanwaltschaften und Gerichte weitergeleitet werden müssen, die zu dieser Zeit mit der Bearbeitung von Fällen der illegalen Einreise von Flüchtlingen und mit Schleuserkriminalität befasst waren. Entsprechende Verfahren gegen Flüchtlinge und Schleuser hätten dann nämlich eingestellt werden müssen und Schleuser hätten z.B. auch aus der Untersuchungshaft entlassen werden müssen. Dies ist nicht geschehen. Die Weitergabe der von der Berliner Staatsanwaltschaft behaupteten konkludent erteilten „faktischen“ Ministererlaubnis an andere Staatsanwaltschaften und Gerichte ist ersichtlich nicht erfolgt. Auch dem bayerischen Justizministerium war die Existenz einer solchen „faktischen Minsteranordnung“ nicht bekannt. Dies ergibt sich jedenfalls aus dem Schreiben eines bayerischen Ministerialrats vom 12. November 2015. Bei dieser Sachlage könnte eine „geheime Ministeranordnung“ für den zuständigen Minister zu weitreichenden rechtlichen -auch strafrechtlichen- Konsequenzen führen.
3.Zitat –Aus dem bereits erwähnten Schreiben des Oberstaatsanwalts vom 30.6.2016-
„Kaiserin Angela die Erste?“ Das Hausrecht der Kanzlerin aus der Sicht eines Berliner Oberstaatsanwalts
"Selbst wenn die Gestattung der Einreise hinsichtlich der Rechtsgrundlage abweichend beurteilt werden würde, läge eine für die Strafbarkeit nach Paragraph 96 Aufenthaltsgesetz erforderliche Bezugstat nicht vor. Da das Schutzgut der Straftat nach Paragraph 95 Abs. 1 Nr.3 Aufenthaltsgesetz das der Exekutive obliegende "staatliche Hausrecht" ist ... handelt bereits nicht tatbestandsmäßig, wer das Land mit dem Willen des Berechtigten betritt... ."
Der Bundeskanzlerin soll also ohne jede verfassungsrechtliche und gesetzliche Beschränkung ein so weitgehendes Hausrecht zustehen, dass sie ohne Obergrenze Millionen von Ausländern in unser Land einladen kann? Das Zitat verrät ein Verfassungsverständnis des die Sache bearbeitenden Oberstaatsanwalts, wonach der Bundeskanzlerin eine Macht zukommen würde, die fast der einer absoluten Monarchin entsprechen würde. In Deutschland wurde allerdings die Monarchie schon vor langer Zeit abgeschafft. Nach Artikel 20 Grundgesetz gilt das Rechtsstaatsprinzip. Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung sind an Verfassungsrecht und Gesetz gebunden. Bei weitreichenden Entscheidungen wie der Gestattung der Einreise von Millionen von Ausländern muss jedenfalls der Parlamentsvorbehalt gelten. Ohne Befassung des Parlaments mit dieser Sache und ohne dessen ausdrückliche Zustimmung dürfen Kanzlerin und Regierung der Einreise einer faktisch unbegrenzt großen Anzahl von Ausländern nicht zustimmen! Oder ist etwa nach dem 4. September 2015 ein Gesetz im Bundestag verabschiedet worden, das die großzügige Einladung von Hunderttausenden oder vielleicht sogar Millionen von Ausländern legitimiert? So ein Gesetz gibt es offensichtlich bis heute nicht!
Die verfassungsrechtlichen Grundlagen unserer Demokratie - Eine kurze Zusammenfassung
Rechtsstaat und Demokratie in Deutschland sind gefährdet. Es lohnt sich sie zu verteidigen! Ich möchte an dieser Stelle die verfassungsrechtlichen Grundlagen unserer Demokratie in einer kurzen Zusammenfassung darstellen:
In dem Verfahren über den Antrag der Bundesregierung auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Sozialistischen Reichspartei hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 23.Oktober 1952 den Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung entwickelt. Mit diesem Begriff werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen unserer Demokratie zusammengefasst. Die Definition des Begriffs lautet:
"Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Artikel 21Abs. 2 Grundgesetz ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: Die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition."
Das Bekenntnis des Grundgesetzes zum Prinzip der Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich aus Artikel 20 Abs. 3 GG. Diese Bestimmung hat folgenden Wortlaut:
"Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
Schließlich ist in Artikel 20 Abs. 2 S.1 GG das Grundprinzip der demokratischen Staatsform, die sogenannte Volkssouveränität normiert, das Bestimmungsrecht des deutschen Volkes über den Staatswillen. Der Wortlaut dieser Bestimmung:
" Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus."
Unter Staatsvolk ist nicht die jeweilige Bewohnerschaft des Bundesgebiets sondern die Gesamtheit der deutschen Staatsbürger zu verstehen( siehe hierzu im einzelnen: Seifert / Hömig, GG, Anm. 7 zu Art. 20 GG).
Abschließend möchte ich noch auf den Inhalt des Amtseids der Bundeskanzlerin und der Mitglieder der Bundesregierung hinweisen (Art. 64 Abs.2, 56 GG).
Mit ihrem Amtseid verpflichten sich die Bundeskanzlerin und die Mitglieder der Bundesregierung dazu, dass sie ihre "Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, ihre Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werden."
Diese Verpflichtung bezieht sich auch auf die Familienpolitik und die Familienförderung, die dem Wohl des deutschen Volkes dienen müssen.
Halten wir fest:
Demokratie bedeutet Herrschaft des Volkes. Die Regierung ist verpflichtet, dem Wohle des Volkes zu dienen. Fordert also eine Partei, die einheimische Bevölkerung zu fördern und etwa Maßnahmen zur Erhöhung der Geburtenzahlen zu treffen, dann entspricht dies demokratischen Grundsätzen. Bürger, die solche Forderungen als völkisch bewerten, möchte ich nicht als antideutsche Rassisten bezeichnen. Solche Menschen zeigen mit ihren Äußerungen aber, dass sie peinliche Bildungsmängel aufweisen und die Grundregeln der Demokratie nicht begreifen.